Gesetze / Zensusvorbereitungsgesetz 2022

ZensVorbG 2021

§ 4 Anschriftenbestand

Im Anschriftenbestand werden zu jeder Anschrift Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:

1.
Postleitzahl,
2.
Gemeindename und -schlüsselnummer,
3.
Name und Schlüsselnummer des Orts- oder Gemeindeteils und des Bezirks,
4.
Straßenname und -schlüsselnummer,
5.
Hausnummer,
6.
geografische Koordinaten einschließlich Qualitätskennzeichen,
7.
Zuordnung der Anschrift zu kleinräumigen Gliederungen,
8.
Wohnraumeigenschaft und
9.
Gemeindegrößenklasse.
§ 3 § 5